Jedes Jahr fragen mich Dutzende Schweizer dasselbe: «Jess, wie beantrage ich das Visum?» Die gute Nachricht ist: Es ist einfacher als es klingt. Die schlechte Nachricht: Es gibt genug Fallen, die man kennen sollte.
E-Visum oder Botschaftsvisum?
Für die grosse Mehrheit der Schweizer Reisenden ist das E-Visum (eTV — Electronic Tourist Visa) die richtige Wahl. Es wird vollständig online beantragt, kostet weniger als das Botschaftsvisum und ist in der Regel innerhalb von 72 Stunden genehmigt. Das klassische Visum über die Botschaft in Bern oder das Konsulat in Genf ist nur nötig, wenn ihr auf dem Landweg einreisen wollt — was mit dem E-Visum nicht möglich ist.
| Visatyp | Gültigkeit | Max. Aufenthalt | Einreisen |
|---|---|---|---|
| E-Visum 30 Tage | Ab Ausstellung | 30 Tage | Doppeleinreise |
| E-Visum 1 Jahr | 1 Jahr ab Ausstellung | 90 Tage/Einreise | Multiple |
| E-Visum 5 Jahre | 5 Jahre ab Ausstellung | 90 Tage/Einreise | Multiple |
Websites wie indianevisaservice.org.in oder india-evisatravel.com sind nicht offiziell. Nutzt ausschliesslich indianvisaonline.gov.in — alles andere ist eine Kostenfalle.
Häufige Fehler — und wie ihr sie vermeidet
Zu spät beantragen: Das E-Visum kann frühestens 120 Tage, aber spätestens 4 Tage vor Abreise beantragt werden. Wartet nicht bis zur letzten Minute — die Bearbeitung dauert 24–72 Stunden, kann aber auch länger dauern.
Zu früh beantragen: Das 30-Tage-Visum gilt ab dem Ausstellungsdatum, nicht ab Einreise. Wer es zu früh beantragt, riskiert ein abgelaufenes Visum bei Ankunft.
E-Arrival Card vergessen: Diese neue Pflicht wird oft übersehen. Ohne sie gibt es am Flughafen Verzögerungen.
Schweizer Pass (Original), Ausdruck der E-Visum-Bestätigung (Status: Granted), E-Arrival Card, Unterkunftsnachweis, Rückflugticket. Am Flughafen den Schalter für «e-Visa» suchen — nicht die normale Immigration-Schlange.
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